Kostenfreie Kreditprüfung:

Zahlen auch Sie zu viel?

Aufgrund von Fehlern beim Abschluss und bei der Bemessung von Krediten

könnten Sie  Ansprüche aus Kapital-und Zinsschäden geltend machen

und verlorenes Geld zurückholen.

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Kostenfreie Kreditprüfung:

 

Zahlen auch Sie zuviel?

Aufgrund von Fehlern beim Abschluss und bei der Bemessung von Krediten könnten auch Sie  Ansprüche aus Kapital-und Zinsschäden geltend machen und verlorenes Geld zurückholen

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Kredit ist nicht gleich Kredit 

 

 Minuszinsen, Bearbeitungsgebühren, mangelhafte Bonitätsprüfung und Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten können Gründe sein, um Ansprüche aus Kapital-und Zinsschäden geltend zu machen und Geld zurückzuholen.

 

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Kostenlose Beratung innerhalb von 24h

Unverbindliche Kreditprüfung

Sie erfahren, ob Sie Ansprüche haben & Geld zurückbekommen.

Wien

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Mit Verschwiegenheitsgarantie

FÜR KURZE ZEIT: Bearbeitung innerhalb von nur 12 Stunden (werktags)

Prüfung auf korrekte Bonitätsprüfung

Sicher über 90% aller Kreditnehmer besuchen die Bank erst dann, wenn die Entscheidung zum Kauf eines Eigentums oder zur Investition in Renovierung sowie Konsumkauf schon getroffen ist.

Dadurch ist der Erfüllungswunsch schon so groß, dass ein schneller Kredit im Vordergrund steht, anstatt sich genauer über die Kosten zu informieren.

Genau das gibt dem Berater die Möglichkeit, Ihnen nicht den Kredit anzubieten, der für Sie der kostengünstigste ist, sondern für die Bank das beste Geschäft darstellt. Leider stellt sich zumeist erst später heraus, dass genau das der Fehler war und der Konsument dadurch horrende Kosten und Zinsen an die Bank bezahlt.

Anhand von vielen Prüfungen konnten wir feststellen, dass die Informationspflichten vor Kreditabschluss im Kreditvertrag oftmals mangelhaft waren oder nicht richtig durchgeführt wurden.

Das könnte daher für Sie bedeuten, dass Sie Rückanforderungsansprüche gegen die Bank bezüglich Ihres Kreditvertrages haben. Je nach Kreditvariante (Hypothekar- oder Konsumkredit) können Forderungen in die Tausenden von Euros gehen.

Auch bei frühzeitiger Rückzahlung oder Umschuldung müsste der Konsument aliquot Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bekommen. Dieses ist aber in den seltensten Fällen der Fall.

Gleiches zeichnet sich bei Fremdwährungskrediten ab (wie CHF Kredit oder Yen Finanzierung), da hierzu noch das Tilgungsrisiko des Tilgungsträgers schlagend wird.

Die Kreditabwickler prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei und unbürokratisch auf mögliche Forderungen.

Informationspflichten vor Vertragsabschluss/Angaben im Kreditvertrag 

Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss kostenlose Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür steht ein verpflichtendes EU-Standardformular bereit (Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz).

Folgende Informationen müssen (auch im Rahmen von Werbung) angegeben werden:

Anhand dieser vorvertraglichen Informationen können Kreditangebote verglichen werden. Alle Kreditverträge müssen diese Informationen enthalten. Abgesehen davon enthält ein Kreditvertrag Angaben zu den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern, zur Kreditart, zur Anzahl, Höhe und zu Fälligkeitsterminen der Kreditraten (Rückzahlungsmodalitäten) und zu den notwendigen Kreditsicherheiten.

Bei Liegenschaftskrediten (wenn der Kredit mit einer Hypothek besichert ist oder dem Erwerb einer Liegenschaft dient) bestehen darüber hinausgehende Informationspflichten der Kreditgeberin/des Kreditgebers, die mit einem eigenen EU-Standardformular (→ Europäisches Standardisiertes Merkblatt – ESIS-Merkblatt) zu erteilen sind.

Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag von mindestens 200 Euro. Auch Ratenkäufe sind erfasst. Ausgenommen sind u.a. Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten anfallen, z.B. Kreditkartengeschäfte. 

Mit Entscheidung vom 13. Juni 2017 stellte der OGH  fest, dass eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ohne eine Obergrenze gesetzwidrig ist. Konsumentinnen/Konsumenten, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben, haben einen Rückzahlungsanspruch.

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Maßnahmen des Kreditgebers 

Folgende Maßnahmen sind seitens der Kreditgeberin/des Kreditgebers zu treffen:

  • Die Bank prüft in einer internen Bewertung die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites.
  • Die Kreditfähigkeit wird überprüft. Ab 18 Jahren sind Privatpersonen generell voll geschäftsfähig.
  • Die Kreditgeberin/der Kreditgeber hat eine Prüf- und Warnpflicht. Vor Abschluss des Kreditvertrages muss die Kreditwürdigkeit anhand ausreichender Informationen (Einkommenssituation, Vermögenslage und Kreditsicherheiten) untersucht werden. Diese Bonitätsprüfung gibt Auskunft darüber, ob die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer als rückzahlungsfähig eingestuft wird. Es besteht die Verpflichtung, die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer hinsichtlich der Bonität zu informieren (Warnpflicht).

Fällt das Ergebnis der Prüfungen positiv aus, kommt es in der Regel zu einer Kreditzusage. Mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages verpflichten sich Kreditgeberinnen/Kreditgeber, den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Als Gläubigerinnen/Gläubiger vertrauen Kreditgeberinnen/Kreditgeber auf die spätere Gegenleistung laut Kreditvertrag.

Die Banken sind aufgrund ihrer besonderen Sorgfaltspflicht bei jugendlichen Kundinnen/Kunden gesetzlich verpflichtet, vor Erteilung des Kredites die Einkommensverhältnisse der/des mündigen Minderjährigen, insbesondere im Hinblick darauf, ob durch dieses Bankgeschäft eine Gefährdung der Lebensbedürfnisse der/des Jugendlichen hervorgerufen wird, sorgfältig zu prüfen. Mündige Minderjährige, die regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (z.B. Lohn oder Lehrlingsentgelt) beziehen, können ohne vorherige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters einen Kredit aufnehmen, sofern durch die Kreditraten die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist.

Hätte ein Rechtsgeschäft der Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, der Zustimmung des anderen Elternteils oder der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedurft und ist diese jedoch nicht erteilt worden, so ist die/der (inzwischen) volljährig gewordene Minderjährige nur dann daraus wirksam verpflichtet, wenn sie/er zur rechtswirksamen Anerkennung schriftlich aufgefordert wurde und sodann aufgrund dieser Aufforderung freiwillig schriftlich erklärt, diese Verpflichtungen als rechtswirksam anzuerkennen. Wenn die Bank die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen auffordert, das Rechtsgeschäft als rechtswirksam anzuerkennen, muss sie ihr/ihm dafür eine angemessene Frist setzen.

Maßnahmen des Kreditnehmers 

Folgende Maßnahmen sind seitens der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zu treffen:

  • Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden. Der Kredit mit den günstigsten Konditionen wird ausgewählt. In Beratungsgesprächen mit der Bank werden die möglichen Kreditvarianten, deren Kosten, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten geklärt.
  • Vor Abschluss eines Kreditvertrages ist es notwendig, einen persönlichen Haushaltsfinanzplan zu erstellen. Darin werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Abzüglich einer Sicherheitsreserve wird daraus das frei verfügbare Einkommen berechnet. Anhand dieser Berechnung kann festgestellt werden, wie hoch die monatliche Kreditratenzahlung maximal sein darf. Ebenso miteinzubeziehen sind mögliche Veränderungen der eigenen wirtschaftlichen Situation.

Mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages verpflichten sich Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer, den Kreditbetrag plus Kreditkosten bis zum Kreditlaufzeitende zu den festgelegten Kreditraten zurückzuzahlen. Sie werden somit zu Schuldnerinnen/Schuldnern. Wenn die Kreditverpflichtungen nicht erfüllt werden können, wird der Kredit fällig gestellt, d.h. es entstehen Zusatzkosten durch Mahnungen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie erhöhte Zinsen.

Weiterführende Links

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Was ist ein Fremdwährungskredit?

In den 1990er Jahren und zu Beginn des letzten Jahrzehnts wurden in Österreich von vielen privaten Haushalten Fremdwährungskredite aufgenommen, die meisten Kredite in Schweizer Franken, seltener in Japanischem Yen oder US-Dollar.

Der Grund für die Aufnahme eines Fremdwährungskredits lag zumeist im vergleichsweise günstigeren Kreditzinssatz. Diesem Vorteil standen jedoch beträchtliche Risiken gegenüber: Ändert sich der Wechselkurs der Fremdwährung zu Ungunsten der Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer, haftet eine höhere Kreditsumme aus und es muss mehr Geld aufgebracht werden, damit der Kredit zurückbezahlt werden kann. Einen Vergleich der jeweiligen Referenzzinssätze an denen sich die Währungen orientieren, finden Sie auf der Website der Österreichischen Nationalbank.

Währungsrisiko, Tilgungsträgerrisiko, Zinsrisiko

Häufig wurde den Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer der Fremdwährungskredit als endfälliger Kredit eingeräumt. Das bedeutet, dass während der Laufzeit des Kredits nur die Kreditzinsen bezahlt werden müssen, die Tilgung des Kapitals erfolgt am Ende der Laufzeit. Um Kapital für die Tilgung anzusparen, wurde Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer regelmäßig im Zuge der Kreditaufnahme ein sogenannter Tilgungsträger vermittelt (z.B. Lebensversicherung, Fonds oder Aktien). Die Idee dahinter: Wenn der Tilgungsträger einen höheren Ertrag abwirft, als die Kosten des Fremdwährungskredits ausmachen, kann am Ende der Laufzeit der Kredit zurückbezahlt und möglicherweise noch ein Gewinn erwirtschaftet werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass diese Idee in der Praxis meist nicht aufgeht, weil die Tilgungsträger den erhofften Ertrag nicht abwerfen. Im Gegenteil: Durch die Finanzmarktkrise haben viele Tilgungsträger beträchtlich an Wert verloren. Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer müssen deshalb fürchten, dass am Ende der Laufzeit der Wert ihres Tilgungsträgers nicht ausreicht, um den endfälligen Kredit zurückzubezahlen. Fehlbeträge müssen von Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer selbst beglichen werden.

Ein Fremdwährungskredit ist ein Spekulationsgeschäft, weil man nicht vorhersehen kann, wie sich ein aktueller Zinsvorteil oder ein Wechselkurs in der Zukunft entwickeln wird. Auch der Ertrag eines Tilgungsträgers kann im Vorhinein nicht sicher prognostiziert werden. Wegen dieser Risiken hat die Finanzmarktaufsicht 2008 die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an Privatpersonen fast ausnahmslos verboten.

Informationspflichten vor Vertragsabschluss

 

Bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen, müssen Sie von der Bank genaue Informationen erhalten, mit deren Hilfe sie beurteilen können, ob der Vertrag Ihren Bedürfnissen und Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

Anhand der Informationen, die Verbraucher/innen schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (CD-ROM, USB-Stick, usw.) übergeben werden müssen, wird diesen ermöglicht das Angebot auch mit anderen  Kreditangeboten vergleichen zu können. Um Ihnen die Entscheidung zu dem für Sie richtigen Kredit einfacher zu machen, ist die Bank verpflichtet, anhand eines Beispiels zu erklären, wie hoch die Kosten des Kredites pro Jahr sind, wie sie berechnet werden und welche Annahmen dabei zu Grunde gelegt werden.

Verpflichtendes EU-Standardformular

Bei der Beratung muss außerdem ein standardisiertes Informationsformular verwendet werden, das Verbraucher/innen die Angebotsgegenüberstellung erleichtern soll.
Das Informationsformular muss neben Angaben zu den den Verbraucher/innen zustehenden gesetzlichen Rechten (z.B. Rücktrittsrecht, Recht auf vorzeitige Rückzahlung) umfassende Informationen über die

  • Bank
  • allenfalls den/die KreditvermittlerIn
  • die Art des Kredits
  • die Laufzeit und die Kosten des Kredits enthalten. Die wichtigsten Eckdaten für den Vergleich von Krediten sind der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag.

Für Immobilien- und Hypothekarkredite nach dem HIKrG konnte bis zum 21. März 2019 das standardisierte Informationsformular vom VKrG weiterverwendet werden. Danach muss für diese Kreditverträge ein eigenes Informationsformular verwendet werden.

Neben dem Informationsblatt steht Verbraucher/innen auch das Recht auf einen kostenlosen Entwurf des endgültigen Vertrags zu. Damit können Verbraucher/innen weitere Vergleiche mit anderen Angeboten durchführen. Das HIKrG sieht eine zusätzliche Erläuterungspflicht der Banken vor, damit Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer beurteilen können, ob der Vertrag ihren Bedürfnissen und ihrer finanziellen Situation entspricht. Hierfür ist keine spezielle Form festgelegt.

Mit Verschwiegenheitsgarantie

FÜR KURZE ZEIT: Bearbeitung innerhalb von nur 12 Stunden (werktags)

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Konsumkredit VKrG, Fassung vom 23.01.2022

Download

Kredit Hypothekar HIKrG, Fassung vom 23.01.2022

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Kreditbeschreibung – Europäisches Parlament

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Konsumkredit VKrG, Fassung vom 23.01.2022

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